Die Arbeit beleuchtet umfassend die möglichen Haftungstatbestände bei Datenschutzverstößen durch den Betriebsrat oder durch einzelne Betriebsratsmitglieder. Die Frage ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung, weil Betriebsräte in der täglichen Arbeit mit zahlreichen Daten zu tun haben. Zudem ist eine persönliche Haftung von Betriebsratsmitgliedern – auch trotz vermeintlicher Klarstellung im Rahmen des § 79a S. 2 BetrVG – möglich.
Nach einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Betriebsrat überhaupt Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO sein kann, befasst sich das Werk mit der unionsrechtlichen Zulässigkeit des § 79a S. 2 BetrVG. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass § 79a S. 2 BetrVG nicht mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und auf Grund dieser Unionsrechtswidrigkeit nicht angewandt werden darf. Dabei wird auch die bestehende Rechtsprechung umfassend ausgewertet. Im Anschluss werden alle Haftungstatbestände des BGB sowie der DS-GVO beleuchtet. Schließlich werden mögliche Haftungsrisiken für Arbeitgeber erörtert. Aufgrund zahlreicher Praxisbeispiele eignet sich das Werk hervorragend für Praktiker.