Die Arbeit beschäftigt sich mit der Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung. Sie wird von der Rechtsprechung dahingehend angenommen, dass die Sicherungsverwahrung bei der Bemessung der Strafe regelmäßig mildernd zu berücksichtigen sei. Ausgehend von den straftheoretischen (Teil 1) und maßregeltheoretischen Grundlagen (Teil 2) gelangt der Autor zu dem Zwischenergebnis, dass die Sicherungsverwahrung nach geltendem Recht ihrer Natur nach Strafe sei und führt eine eigene Terminologie ein. Nach der Darstellung der strafzumessungsrechtlichen Grundlagen geht der Verfasser intensiv auf die Wechselwirkung auf der Grundlage der Rechtsprechung sowie weiterer Strafzumessungstheorien ein (Teil 3). Diese sei lediglich im Ergebnis zu befürworten. Darauf aufbauend plädiert der Verfasser für die Aufnahme der Sicherungsverwahrung in das vikariierende System und deren Vorwegvollzug (Teil 4).