Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im sogenannten »Schienenkartell«-Verfahren befasste sich im Jahr 2015 zum ersten Mal ein deutsches Obergericht mit der Frage der Ersatzfähigkeit von (kartellrechtlichen) Verbandsgeldbußen gegenüber dem vermeintlich pflichtwidrig handelnden Geschäftsleiter. Dieses Urteil entfachte die kontroverse Diskussion um die Ersatzfähigkeit des Regressanspruchs von Neuem, welche nicht zuletzt wegen der hohen Haftungsansprüche und der Überschneidung zweier Rechtsgebiete – des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrechts – besondere Bedeutung erlangt. Vor diesem Hintergrund werden alle Aspekte des Verbandsgeldbußenregresses in Kapitalgesellschaften aufgearbeitet. Die Frage, ob es sich bei Unternehmensgeldbußen um ersatzfähige Schäden gem. § 93 Abs. 2 AktG handelt, stellt das zentrale Thema der Arbeit dar.