Mit der Neuregelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen in § 1906a BGB hat das Merkmal des „natürlichen Willens" Einzug in das BGB gefunden. Die vorliegende Arbeit versucht, diese Willensform in die bisherige Willensdogmatik des BGB einzuordnen und dabei die Frage zu beantworten, ob paternalistisch motivierte Grundrechtseingriffe durch Einschränkungen in der Willensfähigkeit legitimiert sein können.