Das Infrastrukturabgabengesetz war eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben seit langer Zeit. Damit wurde die erste Straßenbenutzungsabgabe für Pkw in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, welcher Abgabenart die Infrastrukturabgabe unterfällt. Dabei lässt sich konstatieren, dass die Infrastrukturabgabe eine Doppelnatur aufweist, also sowohl Gebühr als auch Beitrag ist. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG und die Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG, wird ausführlich untersucht und bejaht. Schließlich wird vor allem die Kombination aus der Einführung der Infrastrukturabgabe und der gleichzeitigen Senkung der Kraftfahrzeugsteuer auf ihre Unionsrechtskonformität, insbesondere auf die Vereinbarkeit mit Art. 92 und Art. 18 AEUV, geprüft und festgestellt, dass das Infrastrukturabgabengesetz in vollem Umfang unionsrechtskonform ist.