Die Arbeit erläutert, wie weit die Gestaltungsfreiheit der GmbH Gesellschafter bei den gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Willensbildung und Beschlussfassung reicht. Hierzu wird zunächst in dogmatischer Hinsicht untersucht, (i) was die diesbezügliche Gestaltungsfreiheit begrenzt, (ii) welche Rechtsfolgen es hat, wenn eine Grenze der Gestaltungsfreiheit überschritten wird, und (iii) ob sich aus der Typenvielfalt der GmbH in der Rechtspraxis Konsequenzen für die Frage nach den Gestaltungsgrenzen ergeben. Abschließend wird in rechtspraktischer Hinsicht konkret aufgezeigt, inwieweit die GmbH Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag von den subsidiär geltenden §§ 47–51 GmbHG abweichen können.