Das Werk thematisiert bedeutende arbeitsrechtliche Aspekte in einem digitalen Unternehmen 4.0 unter Einbeziehung des neuen Datenschutzrechts und ist hierdurch sowohl für den wissenschaftlichen Diskurs als auch den Rechtsanwender in der Praxis von essentieller Bedeutung.
Unternehmen 4.0 ist wichtiger Bestandteil der vierten industriellen Revolution, die ein neues Arbeiten 4.0 erzeugt, das vernetzter, digitaler und flexibler ist.
Die Tagungsbeiträge behandeln u.a. den Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff, die Ausgestaltung von Personalmaßnahmen unter Beteiligung des Betriebsrats sowie das Datenschutzrecht im Beschäftigungsverhältnis nach Inkrafttreten von DSGVO und BDSG 2018.
Frau Prof. Dr. Martina Benecke ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Ihren Forschungsschwerpunkt bildet das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere das Antidiskriminierungsrecht sowie das Arbeitsrecht 4.0.

Mit Beiträgen von
Frau Prof. Dr. Benecke zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht in der Arbeitswelt 4.0“
Herr Prof. Dr. Martin Maties zum Thema „Der Arbeitnehmerbegriff in der Arbeitswelt 4.0“
Herr Dr. RA Jens Günther zum Thema „Digitalisierung der Arbeitswelt – Veränderungen in der Belegschaft“
Herr Prof. Dr. Michael Kort zum Thema Beschäftigtendatenschutz gemäß dem BDSG 2018 (unter Einbeziehung neuerer Rechtsprechung)“
Frau Simge Kurt zum Thema „Der Schutzzweck des Arbeitsrechts in der digitalen und globalen Welt – eine rechtsethische Annäherung“
Frau Jacqueline Gressel und Herr Fabian Lenz zum Thema „Digitalisierter Arbeitskampf“