Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist nicht nur im deutschen Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben, sondern auch im spanischen Recht. In beiden Ländern stellt sich die Frage, wem ein Recht auf Religionsunterricht zusteht, was dieses Recht umfasst und wo möglicherweise Grenzen zu ziehen sind, d.h. beispielsweise welche religiösen Inhalte nicht unterrichtet werden dürfen. Neben den rechtlichen Gemeinsamkeiten ähneln sich auch die aktuellen Herausforderungen in Spanien und Deutschland: Eine größere Vielfalt an Religionsgemeinschaften, die wachsende Zahl muslimischer Schüler, ein gesteigertes Bedürfnis nach Werterziehung in der Schule und sinkende Teilnehmerzahlen beim etablierten Religionsunterricht. Aufgrund dieser Ähnlichkeiten kann dem deutschen Juristen ein Blick nach Spanien dabei helfen, überkommene Formen in der eigenen Rechtsordnung zu entlarven und neue Anregungen für die rechtliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts zu bekommen, um den aktuellen Herausforderungen im Rahmen der (verfassungs-)rechtlichen Vorgaben souverän zu begegnen.