Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion wurden zwei völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, die zwar formal neben dem Recht der Europäischen Union stehen, institutionell und materiell jedoch eng hiermit verbunden sind und auf eine Fortentwicklung der Europäischen Integration abzielen. Die hieraus resultierende „rechtliche Grauzone“, in der sich beide Verträge befinden, ruft bislang kaum gestellte Fragen nach den Voraussetzungen dieser „hybriden Rechtsakte“ hervor. In diesem Zusammenhang analysiert die Arbeit einerseits die Freiräume und Vorgaben des Unionsrechts und andererseits verfassungsrechtliche Legitimationsanforderungen und Grenzen für völkerrechtliche Verträge, die in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen.