Letzte Worte binden seltener die Person, die damit ihren „letzten“ Willen erklärt, sondern vor allem diejenigen, denen eine letztwillige Verfügung gilt. Daneben bergen sie die Möglichkeit, Selbstbindungen über den Tod hinaus zu erzeugen, womöglich sogar postmortale Identitäten zu generieren. Das „Gedächtnis des Willens“ besteht demnach nicht nur aus Versprechen und Verpflichtungen, sondern begründet vielmehr Verantwortung. Die Überwindung der eigenen Vergänglichkeit ist nicht bloß ein kulturspezifisches Desiderat, sondern darüber hinaus ein geradezu universeller Menschheitstraum.°°Letzte Worte und letzter Wille müssen jedoch nicht unbedingt an die Bedingung des Todes geknüpft sein. Auch der Angeklagte, dem im Strafprozess das „letzte Wort“ gebührt, lebt heute natürlich weiter – wenngleich unter einem nachfolgenden Diktum, das für ihn und andere bindend ist. Die Autorinnen und Autoren des Bandes widmen sich dem Thema anhand unterschiedlicher Beispiele aus dem juristischen, rezeptionsgeschichtlichen, rechtshistorischen, althistorischen, literaturwissenschaftlichen und kunstgeschichtlichen Bereich.°°