Der 2017 ins Grundgesetz eingefügte Art. 21 Abs. 3 GG eröffnet die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Ein solcher Ausschluss berührt das aus dem Demokratieprinzip abgeleitete Recht auf politische Chancengleichheit. Diese Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Finanzierungsausschlusses unter Berücksichtigung des in der „Ewigkeitsgarantie“ aufgeführten Demokratieprinzips und des Konzepts der „wehrhaften Demokratie“. Auch die europarechtliche Perspektive wird bei der Begutachtung miteinbezogen. Ergänzend zur rechtsdogmatischen Betrachtung fragt die Arbeit, ob ein qua Verfassung verzerrter Parteienwettbewerb demokratietheoretisch begründet werden kann.