Ein zentrales Reformelement des zum 1.4.2017 neugefassten AÜG war die Einführung einer Höchstüberlassungsgrenze von grundsätzlich 18 Monaten. Diese arbeitsmarktpolitisch umstrittene Vorschrift enthält weit mehr als eine formale Begrenzung der Zeitarbeit. Sie entscheidet über die Zulässigkeit und die Zweckmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Zugleich gestaltet sie das komplexe Tarifwesen in der Zeitarbeitsbranche neu aus und wirft eindrucksvoll die Frage nach einer höherrangigen Gestalt der Leiharbeit auf.
Der Verfasser konzipiert unter Berücksichtigung des europäischen und nationalen Rechts ein Gesamtkonzept der Überlassungsbefristung in der Zeitarbeit. Überdies widmet er sich grundliegenden Fragen des Koalitions- und Tarifvertragsrechts, die durch die dispositive Ausgestaltung der Vorschrift aufgeworfen werden.

Die Dissertation wurde im Juni 2019 mit dem arbeitsrechtlichen Promotionspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.