Mit dem Abschlussbericht vom 19. Juli 2017 legt die von Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas einberufene Reformkommission ihre Empfehlungen zur Reform des Sexualstrafrechts vor. Der Bericht der ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis (Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Anwaltschaft, Landesjustizverwaltung) beinhaltet u.a. Vorschläge zu:

Neustrukturierung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB
Auflösung von Wertungswidersprüchen z.B. bei Schutzaltersgrenzen und Strafrahmen
Erweiterungen der Strafbarkeit und damit zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes (u.a.: bei den Missbrauchstatbeständen in §§ 174a, 174c, 176 und 176a StGB)
Streichung überholter Straftatbestände (u.a.: Kuppeleiverbot aus § 180 Abs. 1 StGB)
Modernisierung von Straftatbeständen insbesondere bei den Pornografiedelikten im Hinblick auf die modernen Kommunikationsmittel
Neufassung oder Zusammenfassung von Straftatbeständen (u.a. für die Prostitutionsdelikte)

Insgesamt enthält der Abschlussbericht 61 Empfehlungen, die nun die Grundlage für die geplante umfassende Reform des Sexualstrafrechts bilden sollen.