Das Phänomen der künstlichen Intelligenz (KI) gewinnt im Vertrags- und Deliktsrecht zunehmend an Bedeutung. Für die Behandlung der Thematik sind Grundkenntnisse der KI notwendig. Die Autoren beschreiben im notwendigen Maße die technischen Aspekte der KI. Sie zeigen auf, dass implementierte KI nichts anderes ist als Computersoftware. KI kann sich zwar unterschiedlich verhalten, dies ist aber immer deterministisch begründet. Es bestehen Herausforderungen bei der Vorhersehbarkeit und Erklärbarkeit der Folgen von KI (xAI). Vor diesem Hintergrund werden die Auswirkungen auf das Vertrags- und Deliktsrecht untersucht. Eine (Teil-)Rechtsfähigkeit von KI bietet dabei keinen Mehrwert. Die wahren Herausforderungen der KI liegen anderswo.