Zum Werk
Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.

Vorteile auf einen Blickpraxisorientiertvollständige Einarbeitung der RechtsprechungSonderkapitel Wohnungseigentum im Grundbuch
Zur NeuauflageVertiefung der Ausführungen im Anhang zu § 3 - Wohnungseigentum, insbesondere im Hinblick auf schuldrechtliche Sondernutzungsrechte, Veräußerungsbeschränkungen, Verwalterzustimmung und Verfügungsbeschränkungen sowie auf den grundbuchamtlichen Vollzug bei der Eintragung von DienstbarkeitenEinarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung bei § 12Erstkommentierung des durch Gesetz vom 20.11.2019 eingefügten § 12d GBO zur Anwendung der VO (EU) 2016/679 - Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung im Bereich des GrundbuchrechtsGrundbucheinsicht durch Erben und TestamentsvollstreckerRechtsgeschäftliche Vollmacht des Notars und seiner Angestellten sowie Urkundenvorlage beim GrundbuchamtVertiefung zum Erlass einer Zwischenverfügung und den behebbaren HindernissenNotarielle Prüfung der Vertretungsmacht und Vollmachtsformen bei GrundbucheintragungenVertiefung der Einzelfragen zur Grundbucheintragung, etwa zum Erlöschen einer Dienstbarkeit, zur Benutzungsdienstbarkeit, zum dinglichen Wohnrecht, zur Abgrenzung des Grundstücksnießbrauchs von der Benutzungsdienstbarkeit zur Belastung eines realen Grundstücksteils mit einer Dienstbarkeit, zur Reallast sowie zur Umschreibung einer VormerkungFerner wurde die Einführung des Höferechts in Brandenburg berücksichtigtVerteilung einer Gesamtgrundschuld auf mehrere Grundstücke zur GesamthaftEintragung von Nacherbenvermerken bei befreiter VorerbschaftVertretung von Nacherben durch transmortal BevollmächtigteVertiefung zur Auswirkung der Führung elektronischer Gerichtsakten auf das GrundbuchrechtAktualisierung von § 126 GBO zur Grundbuchführung als automatisiertes Dateisystem sowie von § 133 zum maschinell geführten Grundbuch im Anschluss an die Gesetzesänderung vom 20.11.2019
Zielgruppe
Für Notare, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Richter und Grundbuchämter.