Die Verfassungsgeschichte befasst sich nicht nur mit den historischen Strukturen des Staatswesens, sondern ist auch Schlüssel zum Verständnis des geltenden Verfassungsrechts, das auf den Erfahrungen bisheriger Staatsformen aufbaut. Sie gehört daher zum Pflichtprogramm des Jura-Studiums.


 


Der Grundriss konzentriert sich auf die Vermittlung derjenigen verfassungsgeschichtlichen Zusammenhänge, die für das Verständnis des bundesdeutschen, den Grundrechten und der Demokratie verpflichteten Staatswesens unerlässlich sind.


 


Das Werden des modernen Verfassungsstaates wird offengelegt und die Verbindung zum Öffentlichen Recht der Gegenwart hergestellt. Die Darstellung beginnt daher mit der Entstehung des modernen Verfassungsrechts in den USA und in Frankreich, stellt die wesentlichen Etappen der deutschen Verfassungsentwicklung vom Ausgang des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts dar und schließt mit der Begründung einer neuen Verfassungsordnung, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, ab.


 


Außerdem erscheint in Kürze:


Hufen, Staatsrecht II, 7. A. 2018