Homosexuelle Handlungen zwischen Männern waren – unter wechselnden Tatbestandsvoraussetzungen – bis 1994 strafbar. Die junge Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Erst 1994 wurde die Strafvorschrift durch den Bundestag vollständig aufgehoben.
Die Opfer der Strafverfolgung nach 1945 bis zur Aufhebung der Strafvorschrift im Jahr 1994 wurden bis heute nicht rehabilitiert, die sie kriminalisierenden Urteile nicht aufgehoben. In der Bundesrepublik wurden mehr als 50.000 Männer unter dem §175 verurteilt, Familien, Karrieren und Partnerschaften zerstört. Hierzu wurde Prof. Dr. Martin Burgi mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Der Gesetzgeber ist zum Handeln, zur Rehabilitierung verpflichtet.