Die Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben in den letzten Jahren durch die Harmonisierungsbestrebungen auf Ebene der Europäischen Union und politische Notwendigkeiten umfassende Entwicklungen gezeigt. Die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis sind erheblich. Die nun erfolgte Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie in das deutsche Recht mit Wirkung ab dem 01.01.2020 stellt einen weiteren Schritt der Ergänzung des Geldwäschegesetzes dar. Das Gesetz bringt wesentliche Neuerungen für die nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Personen und Unternehmen. Die vorliegende Arbeit stellt insbesondere Änderungen für Finanzdienstleistungsinstitute und Immobilienmakler vor und legt einen besonderen Fokus auf die Sicht des unabhängigen Prüfers nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 GwG und der für nach dem GwG verpflichtete Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Prüfungsberichtsverordnung.