Bei der Begrenzung der Befristung von Arbeitsverträgen kommt es darauf an, einen fairen und akzeptablen Ausgleich von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteresse zu erzielen. Das Befristungsrecht bezweckt dabei weder einseitigen Arbeitnehmerschutz noch die Bevorteilung des Arbeitgebers. Im ersten Teil der Dissertation wird die dogmatische Grundlage des Befristungsrechts untersucht. Hierzu wird der dreidimensionale Rechtsgüterkonflikt bei der Begrenzung von Befristungen auf Ebene der Verfassung und der Unionsgrundrechte beleuchtet. Zudem befasst sich der Autor mit dem Nachweis des Dogmas des Interessenausgleichs durch Auslegung der RL 1999/70/EG. Im zweiten Teil der Dissertation widmet sich der Autor den Grenzen von Befristungen im TzBfG und zeigt Perspektiven für die Rechtsentwicklung auf.