Die Ziffern im mathematischen sowie Begriffe im juristischen Sinne bilden den ersten Knopf. „Wer das erste Knopfloch verfehlt, kommt mit dem Zuknöpfen nicht zu Rande" (Goethe). Die Begriffsbildung des Vorsatzes und Unterscheidung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit gilt als eine der schwierigsten Frage der Strafrechtsdogmatik. Der Verfasser befasst sich mit der Frage, ob die Einordnung des voluntativen Elements zum Vorsatz zutreffend und ob „bewusste Fahrlässigkeit" eine ontologisch „gefundene Kategorie" oder ein fiktiv „erfundener Begriff" ist. Mit dem klaren Verdikt der Künstlichkeit der bewussten Fahrlässigkeit präsentiert der Autor anschließend wertvolle Reformanstöße zur Revision der Straftatsystematik und zur gesetzlichen Neuregelung zu Lasten (Ablehnung) der bewussten Fahrlässigkeit, die an sich eine „contradictio in adjecto" darstellt.