Am Kunst- und Kaufrecht interessierten Juristen bietet die Arbeit unter vollständiger Auswertung von Rechtsprechung und Literatur eine umfassende Darstellung der kunstrechtlichen Gewährleistung nach neuem Schuldrecht. Das Kunstmängelrecht stellte bereits vor der Schuldrechtsreform ein neben den gesetzlichen Normen auch auf Fallrecht basierendes Rechtsgebiet dar. Die Rechtsprechung kam dabei häufig zu Lösungen, die sich mehr am gewünschten Ergebnis als an der gesetzlichen Dogmatik orientierten. Die Arbeit zeigt auf, wie durch die Schuldrechtsmodernisierung insoweit eine klarere gesetzliche Linie geschaffen wurde, weist aber auch auf verbleibende Abgrenzungsprobleme und deren Lösung hin. Im Fokus der Arbeit stehen dabei die Auswirkungen des Leitbildwandels vom Stück- zum Gattungskauf auf die Mängelgewährleistung beim Kauf von Speziessachen – dargestellt an dem exemplarisch für den heutigen Stückkauf stehenden Kunstkauf: von „Beltracchi“ über „Buddhaskulptur“ bis „Banksy“.