Die effektive grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden ist ein Schlüssel, um den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten. Dabei hat der europäische Gesetzgeber zuletzt einen Fokus auf die Erleichterung und Effektivierung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen und personenbezogenen Daten gelegt.
Der Rahmenbeschluss Schwedische Initiative, der Teile des Prümer Vertrags in den EU-Rechtsrahmen überführende Beschluss und die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung sind insofern ein Fortschritt. Hingegen ergibt die Untersuchung erheblichen Handlungsbedarf im Hinblick auf das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten, den der Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten sowohl zeitlich als auch inhaltlich nur teilweise erfüllt. Zudem müssen die zersplitterten Rechtsregime zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch sowie die Kooperation mit Drittstaaten dringend konsolidiert werden.