Wie in europarechtlich determinierten Rechtsgebieten allgemein kommt es auch im Zahlungsdiensterecht zu Reibungspunkten zwischen den umgesetzten Richtlinienvorgaben und der gewachsenen staatlichen Rechtsordnung. Dieses Spannungsverhältnis kann jedoch zugunsten der Anwendung nationaler Grundsätze aufgelöst werden: Neben der Anwendung der Grundsätze zum Anscheinsbeweis haben hinsichtlich der zahlungsdiensterechtlichen Autorisierung insbesondere Rechtsscheingrundsätze allgemein Geltung. Es kann jeweils eine die zahlungsdiensterechtlichen Spezialvorgaben berücksichtigende Ausgestaltung anhand einer Kategorisierung der verschiedenen Autorisierungsverfahren gelingen. Ein rechtsvergleichender Blick sowie ein Ausflug in den zahlungsdiensterechtlichen Bereicherungsausgleich bestätigen die Fortgeltung nationaler Rechtsscheindogmatik als Klassiker des deutschen Zivilrechts im Kontext des europarechtlich vorgeformten Rechts der Zahlungsdienste samt den Besonderheiten des digitalen Rechtsverkehrs.