In welchem Verhältnis stehen Meinungsfreiheit und Urheberrecht? Darf zur Verwirklichung der Meinungsfreiheit auf urheberrechtlich geschützte Werke zurückgegriffen werden? Sind die Schrankenregelungen der §§ 44a ff. UrhG, wie der BGH in seiner Gies-Adler-Entscheidung meint, abschließend oder sind auch Nutzungen darüber hinaus möglich? Auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeit Antworten und leistet einen Beitrag dazu, Fälle, die an der Schnittstelle von Urheberrecht und Meinungsfreiheit angesiedelt sind, verfassungsrechtlich unbedenklichen sowie sach- und interessengerechten Lösungen zuzuführen. Hierzu entwickelt sie Parameter, die im Rahmen einer Interessenabwägung jenseits der Schranken heranzuziehen sind.