Quis iudicabit? Diese Grundfrage der europäischen Integration bleibt nicht zuletzt wegen der Entscheidungen des BVerfG und des EuGH zum PSP-Programm der EZB hochaktuell. Obwohl beide Gerichte die Notwendigkeit der Kooperation bzw. des gerichtlichen Dialogs betonen, nehmen sie weiterhin das Letztentscheidungsrecht für sich in Anspruch. Um eine nachhaltige Überwindung des Streits über das "letzte Wort" zu ermöglichen, plädiert Martin Schwamborn für einen pluralistischen Ansatz, der die rechtlichen Prämissen beider Seiten als gleichberechtigt anerkennt und den Fokus auf die jeweiligen Integrationsmaßstäbe legt. Zu diesem Zweck untersucht er die Maßstäbe, die BVerfG und EuGH beim Schutz der Grundrechte, der nationalen (Verfassungs-)Identität und der Kompetenzgrenzen heranziehen. Davon ausgehend, skizziert er die Grundzüge eines maßstabsorientierten Kooperationsverhältnisses, welches für künftige Verfahren einen prozessualen und inhaltlichen Rahmen für die gemeinsame Ausgestaltung der Integrationsmaßstäbe zur Verfügung stellt.