Anreize zählen heute längst zum gesetzgeberischen Standardinstrumentarium. Die Rechtswissenschaft aber tut sich mit dem auf Verhaltenslenkung gerichteten Inhalt des Rechts, der rechtlich nicht bindend ist, nach wie vor schwer. Sonst stets auf Systematisierung bedacht, hat sie für Anreize und unterschiedliche Anreiztypen nicht einmal Begriffe. Selbst grundlegende verfassungsrechtliche Fragen sind ungeklärt. Johanna Wolff erklärt diesen Befund damit, dass die von der juristischen Methode geprägte Rechtswissenschaft das Recht typischerweise aus einer Perspektive betrachtet, aus der sein Anreizgehalt nur eingeschränkt sichtbar ist. Sie zeigt, dass nur auf der Grundlage von Vorarbeiten, die aus der Steuerungsperspektive entwickelt werden, eine kohärente Verfassungsrechtsdogmatik der Anreize entstehen kann. Damit vollzieht sie zugleich eine Versöhnung im Methodenstreit zwischen "alter" und Neuer Verwaltungsrechtswissenschaft.