Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde am 28. Juni 1950 verabschiedet und trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die politische Ordnung und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Die Verfassung besteht aus insgesamt zehn Teilen. Der erste Teil enthält die Grundrechte, die den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen zustehen. Dazu gehören beispielsweise die Menschenwürde, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung und der Schutz der Familie.

Im zweiten Teil werden die Grundsätze und die Organisationsstruktur des Landes beschrieben. Dazu gehören unter anderem der Landtag als gewähltes Parlament, die Landesregierung, der Landesrechnungshof und die Gerichte.

Der dritte Teil der Verfassung regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Landesregierung. Weitere Teile behandeln unter anderem das Haushalts- und Finanzwesen, das Kommunalrecht, das Bildungssystem, den Umweltschutz sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und dem Bund.