Mit der Verfahrenseröffnung des Bundeskartellamtes gegen Facebook wegen des Verdachts eines Marktmachtmissbrauchs ist die Debatte neu entbrannt, welche Rolle außerkartellrechtliche Rechtsverstöße bei der Beurteilung eines Marktmachtmissbrauchs spielen.
Die Autorin nimmt – unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Kartellrechts und in Abgrenzung zum lauterkeitsrechtlichen Rechtsbruchtatbestand – eine umfassende Auswertung der differenzierten Positionen und der bisherigen Entscheidungspraxis zu dieser Frage vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Verstöße marktbeherrschender Unternehmen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften nicht dem Tatbestand des Ausbeutungsmissbrauchs unterfallen, sondern vom Tatbestand des Behinderungsmissbrauchs erfasst werden, wenn die Verstöße zu einer Erhöhung von Netzwerk- und Lock-in-Effekten führen, die dem marktbeherrschenden Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und die Marktzutrittsschranken für (potenzielle) Wettbewerber verstärken.