Insbesondere durch die Arbeiten an der Datenschutz-Grundverordnung hat die Frage nach der extraterritorialen Regelungshoheit in Internet-Sachverhalten neue Aufmerksamkeit erhalten. Die rechtsvergleichende Analyse offenbart dabei nicht nur überraschende Übereinstimmungen, auch zwischen der EU und den USA, sondern es wird mit Hilfe der induktiven Methode ein „datenschutzspezifisches Auswirkungsprinzip“ als neue Anknüpfung ermittelt. Für die Zukunft entwirft der Autor ein modifiziertes Schutzprinzip: Dabei wird die grund- und menschenrechtliche Bedeutung des Datenschutzes aufgezeigt und dessen fundamentale und funktionsnotwendige Rolle in der modernen Demokratie dargelegt. Dementsprechend soll das klassische Schutzprinzip zu datenschutzrechtlichen Zwecken für grund- und menschenrechtlich gedeutete Schutzpflichten geöffnet werden, wobei insbesondere demokratische Prozesse als ein Schutzgut dieses weiterentwickelten Prinzips erfasst sind, das durch Datenmissbrauch gefährdet werden kann.