Private Schadensersatzklagen bei Kartellverstößen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Derartige Kartellprozesse sind jedoch im Ausgangspunkt durch eine erhebliche Informationsasymmetrie geprägt, die eine wirksame Durchsetzung erschwert. Der europäische Gesetzgeber hat sich mit der Kartellschadensersatzrichtlinie dieser Thematik angenommen und in das Recht der Mitgliedstaaten umzusetzende Offenlegungspflichten statuiert. Anja Meier-Hoffmann untersucht die schwerpunktmäßig in §§ 33g, 89b f. GWB erfolgte deutsche Umsetzung vor dem Hintergrund bisheriger Informationsbeschaffungsmechanismen sowie hergebrachter Grundsätze des Zivilprozessrechts. Sie geht auf Basis einer Detailanalyse der Einzelregelungen der Frage nach, ob die Novelle sich als inhaltlich und rechtstechnisch zielführende Lösung der durch die Informationsasymmetrie verursachten Schwierigkeiten erweist und ob sie als Vorbild für andere Rechtsgebiete dienen kann.