Kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) haben eine andere Rechtsnatur als Tarifverträge. Teilweise noch ungeklärt ist, wie AVR von Arbeitsgerichten – insbesondere im Rahmen der AGB-Kontrolle – zu behandeln sind. Das Werk untersucht das „Ob“ und das „Wie“ einer arbeitsgerichtlichen Kontrolle von AVR.
Die Frage, wie arbeitsvertragliche Verweisungen auf AVR arbeitsgerichtlich zu behandeln sind, bildet einen weiteren Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung. Hierbei wird herausgearbeitet, dass die arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliche AVR sowohl aus verfassungsrechtlichen als auch aus einfachgesetzlichen Gründen nicht der AGB-Kontrolle zu unterziehen ist.