Der Heidelberger Rechtsgermanist Eberhard von Künßberg (1881-1941) ist als Leiter des Deutschen Rechtswörterbuchs (DRW) in Erinnerung geblieben. Der hier erstmals veröffentlichte Text war die Grundlage seiner Vorlesungen zur Geschichte der Rechtssprache, Rechtsgeographie und Rechtlichen Volkskunde für Juristen und Philologen. Er gibt Einblick in Künßbergs Arbeitsweise und bildet den Stand der deutschen Rechtssprachforschung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ab. Thematische Schwerpunkte sind die Eigenheiten und Entwicklungsstufen der Rechtssprache, die Rolle des Latein und das Verhältnis von Rechtssprache und Mundart.