Zum Werk
Das Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot öffentlicher Versammlungen.
Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen.
Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg eigene Versammlungsgesetze erlassen.
Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen im Grundgesetz und der Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit im Versammlungsgesetz des Bundes und der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg.
Die versammlungsrechtlichen Pflichten, Verbote und die behördlichen Befugnisse, insbesondere zur Auflösung werden ebenso dargestellt wie das Versammlungsstrafrecht.
Ausführungen zum gerichtlichen Rechtschutz runden das Werk ab.

Vorteile auf einen Blickklar gegliederte Darstellungmit Ausführungen zu den Gewährleistungen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Menschenrechtskonventionumfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung
Zielgruppe
Für Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien und Sicherheitsbehörden, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaft.