Kommt in Schadensersatzprozessen von geschädigten Dritten gegen Unternehmen ein Rückgriff auf etwaige interne Untersuchungserkenntnisse zum Nachweis eines Compliance-Verstoßes in Betracht? Die Autorin untersucht die praktischen Möglichkeiten der Einführung interner Untersuchungserkenntnisse in den Zivilprozess gegen ein Unternehmen und geht insbesondere der Frage nach, ob der Erhebung und Verwertung interner Untersuchungserkenntnisse im Zivilprozess Grenzen gesetzt sind. Eine Verwertung der Erkenntnisse erscheint in Anbetracht der Beweisinteressen der Klagenden naheliegend, Schutzbedürfnisse des Unternehmens könnten jedoch die Annahme eines Beweisverbots gebieten.