Das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK ist im Kontext der selbstbestimmten Lebensbeendigung immer wieder Gegenstand von behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen. Darf ein Konventionsstaat durch gesetzliche Verbote verhindern, dass eine Person durch freiwillige Unterstützung Dritter das eigene Leben beendet? Darf ein Konventionsstaat durch eine unklare Rechtslage, durch Umgehung oder durch Ignorieren richterlicher Entscheidungen dem Einzelnen die Möglichkeit nehmen, letale Medikation zur frei gewählten, selbstbestimmten Lebensbeendigung zu erwerben?
Anhand einer Analyse der Entscheidungen des EGMR zu den Fällen Haas, Koch und Gross will die Monografie aufzeigen, weshalb bei Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nach den Vorgaben der EMRK der klar geäußerte, freie Wille des einzelnen Betroffenen, der seinem Leben ein Ende setzen möchte, an oberster Stelle stehen sollte.