Der rechtliche Schutz der Gestaltung von Gebrauchsgegenständen oder auch des "Designs" berührt verschiedene Rechte des Geistigen Eigentums, insbesondere das Designrecht, das Urheberrecht und das Markenrecht. Andreas Starcke untersucht diese Möglichkeiten des Schutzes unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit der Funktionalität des jeweiligen Gegenstandes einerseits und der Notwendigkeit einer innovativen Gestaltungsleistung andererseits. Er geht dabei insbesondere auf das Spannungsverhältnis der Schutzrechte zueinander ein und berücksichtigt die zunehmende Europäisierung des gesamten Bereichs des Designschutzes. Darauf aufbauend untersucht er, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen an derselben Gestaltung mehrere Schutzrechte bestehen, die aber zu unterschiedlichen Rechtsfolgen etwa bei der rechtsgeschäftlichen Verwertung oder beim Schutzumfang führen.