Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des deutschen Verjährungsrechts mit dem Anspruchsschutz nach der EMRK. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, welche Anforderungen der EGMR an ein mit der EMRK konformes Verständnis des deutschen Verjährungsrechts stellt. Während die deutschen Gerichte nur vereinzelt zur Vereinbarkeit des deutschen Verjährungsrechts mit höherrangigem Recht Stellung beziehen mussten, besteht mittlerweile ein umfassender Rechtsprechungsapparat des EGMR zum Zusammenwirken von Fristenregimen und den Verbürgungen der EMRK. Im Rahmen der Auslegung des deutschen Verjährungsrechts ist der Rechtsprechung des EGMR dennoch kaum Bedeutung beigemessen worden.