Die Arbeit widmet sich auf unterschiedlichen Ebenen der Problematik der Energiearmut und vereint dabei verbraucher-, sozial- und zivilrechtliche Fragestellungen.
Die Richtlinie 2009/72 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG enthielt bereits 2009 einen konkreten Umsetzungsauftrag zur Bekämpfung von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten sollten dazu u.a. ein Konzept entwickeln, das sich auf verletzliche VerbraucherInnen und ihren Schutz vor Stromsperrungen bezieht. Durch die Nachfolgerichtlinie (EU) 2019/944 wird dieser Umsetzungsauftrag bekräftigt. Inwieweit die bestehenden Regelungen im Sozial-, Zivil-und Kartellrecht bereits einen hinreichenden Schutz vor Energiearmut – insbesondere im Hinblick auf die europäischen Vorgaben und den Schutz verletzlicher VerbraucherInnen - gewährleisten, wird innerhalb dieser Arbeit untersucht. Ausgehend von diesem Ergebnis werden rechtspolitische und rechtliche Überlegungen zum Schutz vor Energiearmut in einem Policy Mix zusammengefasst.