Ein Indiz für die Globalisierung des Rechts stellt die Praxis nationaler Gerichte dar, Entscheidungen ausländischer Gerichte und für den Heimatstaat nicht verbindliche Verträge in ihren Urteilen zu zitieren. Dies geschieht häufig im Bereich der Menschenrechte. Am Beispiel von Zitierungen der Grundrechte der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Urteilen des Obersten Gerichtshofes in Israel untersucht Markus Gick, ob eine Ausstrahlwirkung der EMRK auf die Rechtsprechung Israels vorliegt. Er analysiert, welche Gründe dies hat und ob die EMRK auch für Nicht-Vertragsstaaten zum Goldstandard der Menschenrechtsprechung avanciert. Anhand einer Reihe bisher nicht übersetzter Entscheidungen des israelischen OGH beobachtet Markus Gick den Einfluss der europäischen Menschenrechtsrechtsprechung auf die Rechtsprechung Israels. Damit legt er die Grundlage für weitere empirische Fallstudien, die zur Bewertung des Einflusses der EMRK über den europäischen Rechtsraum hinaus beitragen.