Manipulative Verhaltensweisen auf dem Finanzmarkt können sowohl marktmissbrauchsrechtliche als auch kartellrechtliche Verbotstatbestände erfüllen. Koordinierungen ermöglichen wettbewerbsunabhängige Marktpreisvorteile und die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung auf einem abgrenzbaren (Kapital-)Markt ist denkbar. Bei der LIBOR-/EURIBOR-Affäre sanktionierte die Europäische Kommission erstmals Absprachen auf dem Finanzmarkt wegen kartellrechtlicher Verstöße. Auch insoweit soll die seit 3. Juli 2016 in den Mitgliedstaaten geltende Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 Regulierungsdefizite beheben. Nach wie vor fehlt aber eine Klärung, wie sich das Marktmanipulationsrecht und das Kartellrecht materiell und verfahrensrechtlich zueinander verhalten. An dieser Schnittstelle setzt die Arbeit an und untersucht, ob das Kartellrecht zur effektiven Verhinderung von Manipulationen auf dem Finanzmarkt beitragen und damit dessen Sicherheit und Integrität stärken kann.