Während der Verbraucherschutz in der EU vereinheitlicht wurde, fehlt auf dem Gebiet des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ein europarechtlich oder gar international anerkannter Vertragsgerechtigkeitsmaßstab. Mit der Reform des französischen Schuldrechts sind in den Code civil vielfältige Mechanismen integriert worden, die vor allem Unternehmern zugutekommen sollen, die aufgrund ihrer Unerfahrenheit oder unterlegenen Verhandlungsposition schutzbedürftig erscheinen. Unter Berücksichtigung der gesamtökonomischen Relevanz dieser Thematik geht Christian Lebrecht der Frage auf den Grund, inwiefern diese Neuerungen de lege lata zu einer Konvergenz der Vertrags- und Klauselgerechtigkeitskontrolle zwischen deutschem und französischem Recht geführt haben. De lege ferenda untersucht er die Aussichten für die Schaffung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums mit einheitlichen Regeln für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.