Die EU ist weltweit in zahlreiche zivile und militärische Missionen involviert. Zumindest seitdem die Grundrechte-Charta der EU (GRC) Rechtsverbindlichkeit erlangt hat, stellt sich die Frage, wer insbesondere bei militärischen Operationen für die Einhaltung von Menschenrechten verantwortlich ist und wie diese Verantwortlichkeit durchgesetzt werden kann. Diese äußerst komplexe Fragestellung, die sowohl völkerrechtliche als auch unionsrechtliche Aspekte betrifft, wird in allen ihren Verästelungen erörtert: die Grundrechtsbindung der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP (Art. 51 GRC), die extraterritoriale Anwendbarkeit der GRC, das Problem der ‚Mehrfachbindung‘ (GRC, EMRK und nationale Verfassungen), die rechtliche Durchsetzbarkeit des Grundrechtsschutzes. Die gewonnen Erkenntnisse werden überdies einem Praxistest unterzogen, indem sie auf einen Sachverhalt, der sich während der Atalanta-Operation (Bekämpfung der Piraten vor dem Horn von Afrika) ereignete, angewendet werden.