Thema der Untersuchung ist die praxisrelevante Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Mitwirkenden an Kollegialentscheidungen auf der Leitungsebene von Wirtschaftsunternehmen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung nach einer dogmatisch überzeugenden und praxistauglichen Lösung für die strafrechtliche Zurechnung von Kollegialentscheidungen. Mit dem klaren Verdikt der Unanwendbarkeit bisheriger Lösungen unterbreitet der Autor einen eigenen Vorschlag für eine sachgerechte Lösung. Eine zusätzliche Ebene erfährt die Arbeit durch die Übertragung der Ergebnisse auf die einzelnen Gesellschaftsformen. Vor dem Hintergrund gewonnener Erkenntnisse wendet sich der Autor im Schlussteil weiteren Ansätzen de lege lata und de lege ferenda zu.