Vor 25 Jahren konnte eine Untersuchung nachweisen, dass die dänischen Agrarreformen zunächst „im Gelände" ohne vorhergehende Gesetzgebung durchgeführt wurden; so wurde die Reformgesetzgebung eher zum Abschluss der Reformzeit. Eine ähnliche Untersuchung für Schleswig-Holstein liegt nicht vor. In dieser Arbeit soll nun geklärt werden, inwieweit die dänischen Erkenntnisse auch für die Herzogtümer zutreffen. Ähnliche Ergebnisse sind zu erwarten, da das Klima dasselbe wie in Dänemark ist und da geologisch-geografisch die Herzogtümer einen Teil der jütischen Halbinsel bilden. Außerdem hatten viele Gutsbesitzerfamilien Ländereien sowohl in den Herzogtümern als auch in Dänemark. Schließlich, da sie zum selben Staat gehörten, darf man davon ausgehen, dass viele Rechtsregeln in den Herzogtümern und Dänemark ähnlich waren.