Die Arbeit untersucht das Phänomen des Influencer Marketings in medien- und lauterkeitsrechtlicher Hinsicht. Eine vertiefte Auseinandersetzung ist erforderlich, weil eine uneinheitliche Rechtsprechung und Literatur zu erheblichen Rechtsunsicherheiten geführt hat. Dabei wird zunächst der werbepsychologische Hintergrund beleuchtet, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Herausgearbeitet wird insbesondere, wann es sich bei dem Verhalten eines Influencers um Werbung handelt und eine Kennzeichnung nach den Vorschriften des MStV, TMG und UWG erfolgen muss. Zudem wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Kennzeichnung trotz werblichen Inhalts entbehrlich ist. Schließlich werden Vorschläge gemacht, wie eine Kennzeichnung konkret auszusehen hat.