Der Osnabrücker Jurist, Historiker und Staatsmann Justus Möser (1720-1794) zählte zu den interessantesten Intellektuellen im norddeutschen Raum und war in der aufklärerischen Gelehrtenrepublik vielfach vernetzt. Am öffentlichen Religionsdiskurs seiner Zeit hat er sich fortwährend mit bedeutsamen, originellen Beiträgen beteiligt. In kritischer Gesamtschau lässt sich darin eine funktionale Religionstheorie von eindrücklicher Geschlossenheit entdecken. Damit wollte "der herrliche Justus Möser" (Goethe), der sich selbst als "fromme[r] Laie" auswies, nicht etwa spekulativ-abstrakte Theologendispute beeinflussen, sondern in pragmatisch-konkretem Zugriff die gesellschaftspolitische Unentbehrlichkeit der Religion und zumal des Christentums aufweisen. Innerhalb der im Zeitalter der Aufklärung vielgestaltig entfalteten Religionstheologie kommt dem Entwurf Mösers, der hier erstmals zusammenhängend erhoben und analysiert wird, eine substantielle zeit- und gegenstandserschließende Bedeutung zu.