Die eingetragene Genossenschaft ist legislatorisch defizitär geregelt; sie steht auch nicht im Fokus der Rechtswissenschaft. Dieses juristische Desinteresse an der genossenschaftlichen Rechtsform steht im Gegensatz zu ihrer unverändert großen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung. Vor diesem Hintergrund versucht Christian Picker in seiner grundlagenorientierten, rechts- und rechtsformvergleichenden sowie interdisziplinär ausgerichteten Arbeit, das normative Leitbild "Genossenschaft" zu bestimmen und anschließend ein systemgerechtes und funktionales Modell einer Cooperative Governance zu entwerfen. Genossenschaften sind danach so zu organisieren, dass sie ihren charakteristischen und konstitutiven Verbandszweck verwirklichen können: Sie müssen ihre Mitglieder - und nur diese - nutzerbezogen als Kunden fördern.