Nachdem das BVerfG §§ 59a, 59e, 59f BRAO bereits 2014 und 2016 für teilweise verfassungswidrig erklärt hat und somit der seit Jahrzehnten andauernden Diskussion über interprofessionelle Zusammenarbeit neuen Schwung verliehen hat, steht nun der Gesetzgeber mit einer großen BRAO-Reform in den Startlöchern, um u.a. diese Vorschriften zu korrigieren. Die Arbeit widmet sich diesem Teilaspekt des Reformvorhabens, nämlich der Frage, inwieweit der Gesellschafterkreis anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften für bisher ausgegrenzte Berufsgruppen geöffnet werden soll und wie im Hinblick auf die gesetzlich (noch) vorgegebenen Strukturmehrheiten künftig verfahren werden sollte.