Der Grund der Haftung, die Täterschaft und die Zuordnung von Handlungen, Verschulden und Verantwortlichkeit in der wirtschaftlichen Einheit sind bislang ungeklärt. Die Arbeit schließt diese Lücken, setzt sich mit den in der Wissenschaft isoliert entwickelten Deutungsansätzen auseinander und analysiert umfassend die aktuelle Praxis. Hierauf aufbauend geht der Autor der Frage nach, ob wegen eines Verstoßes gegen Art. 101 AEUV auch auf nationaler Ebene an dem eigentlichen Wettbewerbsverstoß unbeteiligte Rechtsträger mit einer Geldbuße zu belegen bzw. zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen sind. Ausschlaggebend sind jeweils die Wechselwirkungen des Unions- mit dem nationalen Recht sowie die durch den Effektivitätsgrundsatz gezogene Grenze der mitgliedstaatlichen Verfahrensautonomie. Der Autor arbeitet heraus, in welchen Konstellationen ein zivilrechtlicher Durchgriff auf die Obergesellschaft geboten ist, und entwickelt ein Konzept, wie diese unionsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können.