Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen ist ein klassisches Thema der Rechtswissenschaft. In der rechtsvergleichenden Arbeit befasst sich der Autor mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen im Europäischen Verfassungsverbund. Hierzu vergleicht er die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen in zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in der Charta der Grundrechte der Union und in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Autor leistet dadurch einen Beitrag zur Identifikation gemeinsamer Verfassungsüberlieferungen im Sinne des Art. 6 Abs. 3 EUV.